Hinweis zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Elektrogeräte enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer anerkannten Rücknahmestelle, wie z.B. dem städtischen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Entnehmen Sie die Altbatterien vor der Abgabe aus den Geräten und entsorgen Sie diese wie oben beschrieben. Auch Elektrogeräte sind mit der durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet, die eine Entsorgung über den Hausmüll untersagt.